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Beratungsförderung

Förderung für kleine und mittlere Unternehmen

Was wird gefördert?Die Unternehmensberatung für kleine und mittlere Unternehmen soll die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gewerblicher Unternehmen stärken. Sie kann finanziell gefördert werden. Zuschüsse gibt es für folgende Beratungsarten:

Existenzgründungsberatungen, in deren Verlauf Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Unternehmensgründung gegeben werden.Allgemeine Beratungen und Existenzaufbauberatungen (Beratungen innerhalb von drei Jahren nach Gründung) zu wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung und zur Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.

Wer wird gefördert?Existenzgründer, die sich entweder durch die Neugründung eines Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder eine Beteiligung an einem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder freiberuflichen Praxis selbständig machen möchten, können Zuschüsse für Existenzgründungsberatungen beantragen.

Zuschüsse für allgemeine Beratungen und Existenzaufbauberatungen können Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe beantragen (unter Berücksichtigung bestimmter Umsatzgrenzen).

Das Förderprogramm des Bundes sieht drei Möglichkeiten vor:Allgemeine Beratungen und Existenzaufbauberatungen (Beratungen innerhalb von drei Jahren nach Gründung) über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen.

Kleine und mittlere Unternehmen haben die Möglichkeit hinsichtlich der benötigten Beratungs-maßnahmen Fördermittel in Anspruch zu nehmen:

  1. Existenzgründungsberatung vor der Gründung: Der Zuschuss beträgt 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro. 
  2. Existenzaufbauberatung nach der Gründung: Innerhalb von drei Jahren nach der Gründung können Zuschüsse in Höhe von 50 % der Beratungskosten, maximal 1.500 Euro pro Beratung gewährt werden. Insgesamt 3.000 Euro, bezogen auf die Geltungsdauer der Richtlinien. 
  3. Allgemeine Beratung. Nach diesen drei Jahren hat das bestehende Unternehmen auch weiterhin die Möglichkeit, Zuschüsse für Beratungen zu beantragen. Der Zuschuss beträgt hier 40 % der Kosten, insgesamt 3.000 Euro, bezogen auf die Geltungsdauer der Richtlinien.