Wer sein Vermögen weitergibt, sollte gut vorbereitet sein. Denn der Staat meldet Ansprüche an.Verschaffen Sie sich schon jetzt mit unserer Hilfe einen Überblick über die zu erwartende Steuer.
Bei der Verfassung von Testamenten und Erbverträgen können wir durch Hinweise auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten vielmals die finanzielle Belastung reduzieren.
Insbesondere wenn Unternehmen vererbt werden, sind die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse des Steuerberaters gefordert.
Wir können auch als Testamentsvollstrecker für Sie tätig werden. Der Testamentsvollstrecker hat die Aufgabe, die letztwillige Verfügung des Erblassers zur Ausführung zu bringen und den Nachlass zu verwalten.
Unsere Leistungen im Kurzüberblick: